Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer
für die Wasserversorgung

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Illschwang-Gruppe und der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe erstatten auf Antrag rückwirkend zuviel bezahlte Mehrwertsteuern auf Herstellungs- bzw. Verbesserungsbeiträge. Die Zweckverbände reagieren damit auf das BFH-Urteil vom 08. Oktober 2008, wonach das Legen von Wasserhausanschlüssen ab dem 11. August 2000 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu belegen ist.

Hierzu ist es aber erforderlich, dass die betroffenen Anschlussnehmer einen Antrag stellen und die Kostenrechnung bzw. den Beitragsbescheid mit dem Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent vorlegen. Wenn nach Vorlage der unterschriebenen Anträge die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind, gibt es Geld zurück.

Erstattet werden die Differenz zwischen dem zu hoch bezahlten Steuersatz und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent sowohl für die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgung als auch für die Kostenerstattung für einen Wasserhausanschluss. Ausgenommen hiervon sind Kunden, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. Verbescheidung vorsteuerabzugsberechtigt waren.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Frau Nieber. Die Kontaktdaten sind wie folgt:

Verwaltungsgemeischaft Illschwang
Frau Carolin Niebler
Am Dorfplatz 2
92278 Illschwang

Telefon: 09666 – 9131-23
Telefax: 09666 - 9131-20 23
e-Mail: niebler@illschwang.de


Hier stehen folgende Unterlagen zum Download bereit:

Formulare:
Antrag für die Illschwang-Gruppe
Antrag für die Schwend-Poppberg-Gruppe

Infoblatt:
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