| Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer |
| für die Wasserversorgung |
| Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Illschwang-Gruppe und der
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe
erstatten auf Antrag rückwirkend zuviel bezahlte Mehrwertsteuern auf Herstellungs- bzw.
Verbesserungsbeiträge. Die Zweckverbände reagieren damit
auf das BFH-Urteil vom 08. Oktober 2008, wonach das Legen von
Wasserhausanschlüssen ab dem 11. August 2000 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
von sieben Prozent zu belegen ist. Hierzu ist es aber erforderlich, dass die betroffenen Anschlussnehmer einen Antrag stellen und die Kostenrechnung bzw. den Beitragsbescheid mit dem Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent vorlegen. Wenn nach Vorlage der unterschriebenen Anträge die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind, gibt es Geld zurück. Erstattet werden die Differenz zwischen dem zu hoch bezahlten Steuersatz und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent sowohl für die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgung als auch für die Kostenerstattung für einen Wasserhausanschluss. Ausgenommen hiervon sind Kunden, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. Verbescheidung vorsteuerabzugsberechtigt waren. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Frau Nieber. Die Kontaktdaten sind wie folgt: Verwaltungsgemeischaft Illschwang Frau Carolin Niebler Am Dorfplatz 2 92278 Illschwang Telefon: 09666 – 9131-23 Telefax: 09666 - 9131-20 23 e-Mail: niebler@illschwang.de Hier stehen folgende Unterlagen zum Download bereit: Formulare: Antrag für die Illschwang-Gruppe Antrag für die Schwend-Poppberg-Gruppe Infoblatt: Hinweise (Fragen und Antworten) |