24 Sep. Septembersitzung des Gemeinderats Illschwang Teil 1
von Norbert Weis
Einstimmig befürwortete der Gemeinderat Illschwang in der Septembersitzung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2026. Die Kämmerin Melanie Haller erläuterte die wichtigsten Erkenntnisse des umfassenden Zahlenwerks.
Im Vorfeld der Sitzung hatten sich die Räte, in einer Besprechung, schon intensiv mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt beschäftigt. Die geplanten großen Investitionen, unter anderem die Sanierung des Freibads, werden 2027 und 2028 einen erheblichen Kreditbedarf verursachen. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 5.922.000 €. Im Vergleich zu 2025 reduzieren sich die Ansätze um 9,2 Prozent. Als Gründe nannte Haller, unter anderem, die geringer ausfallende Gewerbesteuer in Höhe von 800.000 € im Vergleich zum Vorjahresansatz. Sie liegen aber immer noch um 120.000 € über dem Rechnungsergebnis für 2024. Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung musste im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden.
Die Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts wird durch die Personal-, Sach- und Betriebskosten, sowie verschiedene Umlagezahlen bestimmt. Die Ausgabenansätze steigen von 5.236.000 €, im Vergleich zu 2025, um rund 6,6 Prozent. Den größten Ausgabeposten stellt die Kreisumlage dar. Sie beläuft sich auf ca. 1,6 Millionen €, was eine Steigerung von knapp 200.000 € bedeutet. Dies entspricht 40,6 Prozent der geplanten Steuereinnahmen im Haushalt 2026.
Für die Schüler, welche die Krötensee-Schule in Sulzbach-Rosenberg besuchen, beträgt die Umlage an die Stadt 42.800 €. Trotz der Erhöhung der Abwassergebühren im vergangenen Jahr, wird 2026 die erforderliche Kostendeckung nicht möglich sein. Die Kostenunterdeckung von ca. 14.000 € ist den gestiegenen Unterhaltskosten, sowie der Verzinsung durch die geplanten Sanierungs- und Vergrößerungsmaßnahmen im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ammerthal-Illschwang geschuldet. Für das Freibad Illschwang wird für heuer von laufenden ungedeckten Kosten von knapp 200.000 € ausgegangen. Im Haushaltsjahr 2026 wurde eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 685.000 € (Vorjahr 1.6 Millionen €) veranschlagt.
Der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 4.307.000 €, was gegenüber 2025 eine Reduzierung von 7,6 Prozent bedeutet. Die Ausgabenseite wird in erster Linie von geplanten Investitionsmaßnahmen von ca. 4,2 Millionen € bestimmt. Hauptinvestitionen sind der geförderte Breitbandausbau, die Baumaßnahmen im Abwasserzweckverband Ammerthal-Illschwang, Planungskosten für die Freibadsanierung, sowie der Ausbau des schmalen und kurvenreichen Wegs von der Flurstraße im Siedlungsgebiet Am Mottenbau zur Bergstraße, die weiter Richtung Ödputzberg führt. An weiteren Investitionen nannte Melanie Haller die Hochwasserschutzmaßnahmen im Ort Illschwang, Planungskosten für das neue Baugebiet in der Flurstraße, den Neubau des Regenwasserkanals in der Wiesenstraße, sowie Grunderwerbskosten.
Auf der Einnahmeseite wurden staatliche Zuwendungen für den Breitbandausbau, die Generalsanierung des Kindergartens und für das Hochwasserschutzprojekt veranschlagt. Weitere Einnahmen sind aus Erlösen durch Grundstücksverkäufe, der Abrechnung der Herstellungsbeiträge zur Abwasserbeseitigung, sowie die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zu erwarten. Der Vermögenshaushalt wird durch die Entnahme von 460.000 € aus der allgemeinen Rücklage, sowie einem Kredit von 500.000 € ausgeglichen. Zur rechtzeitigen Bezahlung der umfangreichen Ausgaben ist ein Kassenkredit von 985.000 € festgesetzt.
Zum Ende des Haushaltsjahres 2026 rechnet die Kämmerin mit einem Schuldenstand von etwas mehr als zwei Millionen €. Dies entspricht, bei 2102 Einwohnern, einer Pro-Kopf-Verschuldung von 966 € (Vorjahr 547 €). Der Schuldenstand liegt damit über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden mit 896 €. Durch die geplanten großen Investitionen belaufe sich im Finanzierungsplan für 2027 und 2028 der insgesamt geplante Kreditbedarf auf ca. 7,1 Millionen €. Ab dem Jahr 2029 müsse zwingend versucht werden die Verschuldung wieder zurückzufahren. Es könne dann notwendig werden die Grund- und Gewerbesteuersätze anzupassen.