Müllabfuhr & Wertstoffhof

Müllabfuhr & Wertstoffhof

Wichtig zu wissen

  • Die Müllentsorgung in der Gemeinde Illschwang erfolgt durch den Landkreis Amberg-Sulzbach.
  • Für jedes bewohnte Grundstück muss zumindest eine Restmülltonne angemeldet werden. 
  • Die Restmülltonne muss der Eigentümer beschaffen, es sei denn Sie bilden mit Ihrem Nachbarn eine Entsorgungsgemeinschaft.
  • Die graue bzw. schwarze Restmülltonne gibt es in folgenden Größen: 50 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l, 1.100 l.
  • Sie haben die Wahl der Gefäßgröße. 
  • Die zu zahlenden Abfallgebühren richtet sich nach der Größe der Restmülltonne.

Diese Leistungen erhalten Sie

  • Restmüllabfuhr (14-tägig)
  • Sperrmüllabfuhr (auf Antrag)
  • Altpapierabfuhr (alle vier Wochen)
  • Benutzung der Wertstoffhöfe
  • Problemmüllentsorgung (Giftmobil)
  • Abfallberatung

Die aktuellen Gebühren finden Sie in der Gebührenübersicht des Landkreises Amberg-Sulzbach unter diesem Link:

Der Landkreis hält weitere abfallwirtschaftliche Möglichkeiten für Sie bereit. Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Broschüre des Landkreises, die Sie hier downloaden können.

Wertstoffhof Illschwang

Waldstraße · 92278 Illschwang

Öffnungszeiten:

  • Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Hl. Abend, Silvester und Faschingsdienstag)
  • Mittwoch:
    während der Winterzeit (bis 27.03. und ab 31.10.): 14.00 bis 17.00 Uhr
    während der Sommerzeit (vom 28.03. bis 30.10) von: 15.00 bis 18.00 Uhr
    (außer an gesetzlichen Feiertagen, Hl. Abend, Silvester und Faschingsdienstag)

Hier können Sie in der Regel folgende Materialien aus ihrem Privathaushalt in haushaltsüblichen Mengen entsorgen:

  • Verpackungsmaterialien
  • Kunststoffverpackungen, sauber, restentleert
  • Verpackung aus Styropor (nur Sauberes und Unbeklebtes)
  • Aluminium und andere Verbundmaterialien
  • Getränkeverbunde
  • Kartonagen
  • Weißblechdosen
  • Glas – nach Farben getrennt
  • Grün- und Gartenabfälle aus privaten Hausgärten und nur in den haushaltsüblichen Mengen:
  • Bauschutt 
  • Textillien
  • Schuhe
  • Altmetall
  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte (bitte informieren Sie sich vorher über Ausnahmen)