Wasserversorgung

Wasserversorgung

Wissenswertes:

Im Sulzbacher Bergland gibt es mehrere Zweckverbände zur Wasserversorgung. Deren Aufgaben sind unter anderem:

  • Wassergewinnung
  • Aufbereitung, Förderung, Speicherung, Verteilung und Lieferung von Trink- und Brauchwasser
  • Sicherstellung einer dauernden, einwandfreien Wasserqualität
  • Planung, Erstellung, Ausbau, Erweiterung und Erneuerung der Anlagen der Wassergewinnung
  • Sicherstellung einer Notversorgung
  • Betrieb und Unterhalt der Anlagen und Leitungen
  • Beratung der Kunden
  • Information über die Trinkwasserqualität

Wasserzweck-
verbände und Ihre Ansprechpartner

Die Gemeinde Illschwang bezieht das Wasser für ihre zugehörigen Dörfer von drei verschiedenen Wasserzweckverbänden:

  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Illschwang-Gruppe
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe

Für Fragen zur Wassergebührenabrechnung ist die Geschäftsstelle des jeweilige  Wasserzweckverbandes zuständig. Bei technischen Belangen, Notfällen, Rohrbrüchen und dgl. ist der Wasserwart der Ansprechpartner. Wir haben Ihnen hier den für Ihren Ort zuständigen Zweckverband und Ihre Ansprechpartner aufgelistet:

Bachetsfeld-Gruppe
Zuständig für die Orte

  • Bachetsfeld
  • Bodenhof
  • Frankenhof
  • Hackern
  • Schwand

Vorsitz

Wasserwart

Geschäftsstelle

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Illschwang-Gruppe
Zuständig für die Orte

in der Gemeinde Illschwang

  • Aichazandt
  • Angfeld
  • Dietersberg
  • Gehrsricht
  • Götzendorf
  • Haar
  • Hermannsberg
  • Hermannsdorf
  • Illschwang
  • Kühnhof
  • Mörswinkel
  • Ödputzberg
  • Pfaffenhof
  • Pürschläg
  • Ritzelsdorf
  • Schöpfendorf
  • Seibertshof

 

in der Gemeinde Poppenricht

  • Häringlohe
  • Neuhof
  • Poppenricht
  • Wirnsricht

 

in der Stadt Sulzbach-Rosenberg

  • Grund
  • Kropfersricht
  • Prohof
  • Stifterslohe

Vorsitz

Wasserwart

Geschäftsstelle

Sprechzeit:
Mo – Do: 7.30 – 12.00 Uhr
Do: 13.30 – 18.00 Uhr
Fr: 7.30 – 11.30 Uhr

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
Verwaltungsgemeinschaft Illschwang und Birgland

Schwend-Poppberg-Gruppe
Zuständig für die Orte

in der Gemeinde Birgland

  • Aicha
  • Baumgarten
  • Betzenberg
  • Buchhof
  • Burkartshof
  • Dickatshof
  • Eckeltshof
  • Eckertsfeld
  • Frechetsfeld
  • Geigenwang
  • Gronatshof
  • Hainfeld
  • Haslach
  • Hirschricht
  • Kegelheim
  • Leinberg
  • Leinhof
  • Matzenhof
  • Ödammershüll
  • Ödhaag
  • Ödthal
  • Pleishof
  • Poppberg
  • Reichenunholden
  • Riedelhof
  • Schwend
  • Schwenderöd
  • Troßalter
  • Wolfertsfeld
  • Woppenthal

 

in der Gemeinde Illschwang

  • Altensee
  • Augsberg
  • Einsricht
  • Neuöd
  • Ottmansfeld
  • Pesensricht
  • Reichertsfeld
  • Ritzenfeld
  • Wirsfeld
  • Woffenricht

 

in der Gemeinde Alfeld

  • Kauerheim
  • Kursberg
  • Otzenberg

 

im Markt Kastl

  • Bärnhof
  • Brünnthal
  • Dettnach

 

in der Gemeinde Pommelsbrunn

  • Hofstetten

Vorsitz

    • Elmar Halk
    • Gemeinderatsmitglied Birgland
    • Am Dorfplatz 5 92278 Illschwang
    • 09666 9131-30
    • 09666 9131-25
    • halk@birgland.de

stv. Vorsitz

zweiter stv. Vorsitz

Wasserwart

    • Thomas Utz
    • Wasserwart Schwend-Poppberg-Gruppe
    • Schwend, Riedelhofer Straße 3 92262 Birgland
    • 09666 233
    • 09666 913125
    • 0173 8590579
    • wasserwart@birgland.de

Geschäftsstelle

Sprechzeit:
Mo – Do: 7.30 – 12.00 Uhr
Do: 13.30 – 18.00 Uhr
Fr: 7.30 – 11.30 Uhr

FAQ Wasserversorung
Wie komme ich zu einem Wasseranschluss?

Über einen Hausanschlussantrag. Sofern Bauwasser benötigt wird, müssen Sie zusätzlich auch ein Bauwasserantrag stellen. Die Antragsvordrucke gibt es bei den Verbandsgemeinden, beim Wasserwart oder auf dieser Seite unter Formulare. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag auf Bauwasser erneut gestellt werden muss, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von 2 Jahren bezugsfertig geworden ist.

Was kostet der private Grundstücksanschluss an die öffentliche Wasserversorgung?

Der sog. Hausanschluss wird auf Antrag vom Wasserwart hergestellt. Die notwendigen Materialkosten sowie die Aufwendungen für die Leistungen des Wasserwartes (Arbeitszeit und Fahrtkosten) sind nicht über die Beiträge abgedeckt und werden separat über eine Kostenrechnung/Bescheid abgerechnet.

Welchen Härtebereich hat das Wasser?

Der für Waschmaschinen maßgebliche Härtebereich nach dem Waschmittelgesetz ist „hart“.

Haben Sie Fragen zur Wassergebührenabrechnung?

Wenn Sie Fragen zur Wassergebührenabrechnung haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Wasserzweckverbandes wenden (Tel. 09666 9131-23)

Wer ist zuständig bei technischen Belangen, Notfällen, Rohrbrüchen?
Bei technischen Belangen, Notfällen, Rohrbrüchen und dgl. ist der jeweilige Wasserwart zuständig.