
22 Okt. Sitzung des Gemeinderats Illschwang Oktober 2024
Die Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie im Regionalplan Oberpfalz Nord war Hauptthema der Sitzung des Gemeinderats Illschwang.
Das Gremium traf sich im Besprechungsraum des Rathauses. Bis spätestens zum 31.Oktober 2024 sind die Kommunen aufgefordert dazu ihre Stellungnahme abzugeben. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz Nord hatte in diesem Jahr diesbezüglich einen Kriterienkatalog beschlossen.
Bürgermeister Dieter Dehling machte einleitend zu diesem Thema einige grundlegende Anmerkungen. Bis Ende 2027 sollen in Bayern, in einem ersten Schritt, 1,1 Prozent und bis 2032, in einem zweiten Schritt, 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Bei Nichterreichung der Grenze von 1,1 bis 2027 würde dies zu einer generellen Privilegierung der Windenergie im Außenbereich führen. Andererseits würde das Erreichen bedeuten, dass Windenergieanlagen, außerhalb der festgelegten Windenergiegebiete, nur mehr zulässig sind, sofern öffentliche Belange, nicht beeinträchtigt werden.
Dehling führte weiter aus: „Die ergänzende Novellierung der, seit 2022 in Bayern geltenden 10 H-Regel führt dazu, dass die bisher geltenden Abstände zu Siedlungsgebieten (bisher das 10fache der Höhe der Windenergieanlage) der Mindestabstand auf 1000 Meter begrenzt ist. In Kommunen, ohne verbindliche Vorranggebiete, sind aktuell solche Anlagen, in einer Vielzahl von Räumen grundsätzlich zulässig. Jederzeit wären so, weite Teile der Region Oberpfalz Nord ungehindert beplanbar. Ziel des Planungsausschusses, so Dehling, ist es schnellstmöglich im ausreichenden Umfang, Vorranggebiete in den Gemeinden, über den Regionalplan, auszuweisen. So könne die Nutzung der Windenergie auf besonders geeignete Räume gelenkt werden. Des Weiteren würde dies zu einer Entprivilegisierung dieser Energieform, außerhalb der Vorranggebiete führen.
Nach den detaillierten Ausführungen des Bürgermeisters, ging es in der Sitzung konkret um die Situation in der Gemeinde Illschwang. Dehling wies darauf hin, dass der Gemeinderat die Errichtung von fünf Anlagen im Windpark Illschwang, vor einigen Jahren, schon als wesentlichen Beitrag zu regenerativen Energieformen geleistet habe und man eigentlich auch jetzt nicht unbedingt neue Vorranggebiete ausweisen wolle. Im Vorfeld der Oktobersitzung hatten die Räte Kartenmaterial für mögliche Standorte im Gebiet der Kommune erhalten. Gerald Habermehl merkte dazu an, dass es in etlichen Gemeinden Unmut über die vorgeschlagenen Vorranggebiete gibt. Anderseits bestehe die Gefahr, so das Gremium, dass man irgendwann einmal das Mitspracherecht verliert, schließlich werde die Regionalplanung immer wieder verändert.
Zugeständnisse machte der Gemeinderat, wenn es darum gehen sollte, den bestehenden Windpark, entlang der Autobahn zu erweitern. Richard Koller warf die Frage nach der Infrastruktur auf. Vor diesem Hintergrund wurden geplante Windkraftanlagenflächen auf dem Höhenrücken zwischen Neuöd und Höfling einstimmig abgelehnt. Noch das Türchen offen lässt sich das Gremium bei einer Planung einer Vorrangfläche, die zur Stadt Sulzbach-Rosenberg gehört und eine Fläche östlich von Bachetsfeld betreffen würde. Das Gleiche gelte für eine in die Karte eingezeichnete Fläche im gemeindefreien Gebiet Eichen, zwischen Dietersberg, Rosenberg und Poppenricht. Hier wäre die Gemeinde Illschwang nur zu einem kleinen Teil betroffen.
Ausführlich äußerte sich Bürgermeister Dehling in der Sitzung zum Glasfaserausbau in der Gemeinde. Die Tiefbaufirma Kollmer aus Kirchenthumbach hat, vor kurzem, im Auftrag der Telekom, in der Ortschaft Götzendorf mit den Arbeiten begonnen. Startpunkt für das Projekt war vor etwa drei Jahren, als im Rathaus in Illschwang der Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde und der Telekom unterzeichnet wurde. Grundlage des Vertrags ist das Bayerische Förderprogramm für den Glasfaserausbau. Die Gemeinde hat für die Maßnahme einen Förderbescheid von knapp vier Millionen € erhalten.
Dehling informierte die Räte, dass es in letzter Zeit vermehrte Nachfragen an ihn, aber auch an die Verwaltung gegeben habe. Er stellte dazu Folgendes klar. Die Förderrichtlinien besagen, dass alle Gewerbebetriebe und alle Privathaushalte, welche bisher eine Anschlussleitung von unter 100 M/Bit haben, mit Glasfaser angeschlossen werden. Andererseits sind alle Haushalte, die gegenwärtig über 100 M/Bit haben, momentan ausgeschlossen. Diesem Personenkreis machte Dehling noch Hoffnung. Es gebe inzwischen ein Bundesförderprogramm, welches vorsieht, dass alle Haushalte mit einem Glasfaserausschluss versorgt werden. Die Gemeinde Illschwang hat sich um das Programm beworben. Aktuell laufe diesbezüglich die Markterkundung. Im Falle eines positiven Förderbescheids könnten, im Nachgang, alle restlichen Adressen erschlossen werden.
von Norbert Weis