
08 Okt. Sitzung des Gemeinderats Illschwang September 2024 Teil2
Der Gemeinderat Illschwang beschloss die neuen Grundsteuerhebesätze zum 1.Januar 2025. Vom nächsten Jahr an liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 325 % (bisher 350 %) und der Grundsteuer B bei 185 % (bisher 350 %).
Bürgermeister Dieter Dehling erläuterte den Hintergrund der Grundsteuerreform. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit noch gültigen Systems, auf der Grundlage der sogenannten Einheitswerte, für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag habe daraufhin ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer beschlossen. Den Ländern wurde es allerdings ermöglicht, davon Abweichungen vorzunehmen. Der Bayerische Landtag beschloss daraufhin das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Die Reform der Grundsteuer, so Dehling, soll möglichst aufkommensneutral erfolgen. Auf Grund der Verfassungswidrigkeit des alten Systems müsse es zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen. Praktisch bedeute Aufkommensneutralität, dass die Gemeinde Illschwang, nach Umsetzung der Reform das Aufkommen insgesamt stabil halten soll. Dies heißt, dass dieses ab 2025 ungefähr so hoch wie in den Jahren zuvor ist. Von da an verlieren die bisherigen Hebesätze ihre Gültigkeit.
Unter der Regie von Kämmerin Melanie Haller wurden für die Gemeinde Illschwang verschiedene Varianten berechnet: getrennte Betrachtung von Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B / (Bau-, Wohn- und Gewerbegrundstücke); gemeinsame Betrachtung von A und B mit einem einheitlichen Hebesatz; gemeinsame Betrachtung von A und B mit einem differenzierten Hebesatz. Als Ergebnis ergab sich der Vorschlag für die Entscheidung der Gemeinderäte, bezüglich der künftigen Hebesätze: Grundsteuer A 325 % und Grundsteuer B 185 %. Die extreme Verschiebung habe sich, nach den Erläuterungen von Dieter Dehling ergeben, weil ab 2025 bei den landwirtschaftlich veranlagten Objekten in Grundsteuer A und B geteilt werden muss. Die Wohngebäude müssen zukünftig zur Grundsteuer B herangezogen werden. Mit dem Vorschlag wolle man eine überproportional höhere Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe vermeiden.
Gabi Pirner zeigte sich mit dem Vorschlag der Kämmerin einverstanden. Henner Wasmuth wies darauf hin, dass durch zwei getrennte Hebesätze die Einkommensneutralität gewahrt bleibt. Gerald Habermehl merkte an, dass der Gemeinde die Erhebungen des Amberger Finanzamts noch nicht komplett vorliegen. Er regte an, dann die Situation noch einmal zu überdenken. Die Räte stimmten dem gemachten Vorschlag zu. Die entsprechende Hebesatzsatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Das Gremium hatte sich mit einer Reihe von Bauangelegenheiten zu befassen, die alle gebilligt wurden. In Pesensricht entsteht ein Heizkraftwerk, welches mit Hackschnitzel betrieben wird. Von der Holzkonstruktion mit Pultdach sollen acht Anwesen mit 10 Häusern versorgt werden. Es ging auch um die Änderung des Bebauungsplans im Gewerbegebiet Neuöd IV. Die Fläche ist geringfügig größer geworden. Das Landratsamt hat von der Gemeinde gefordert, dass die Ausgleichsmaßnahmen komplett neu aufgelegt werden. Nun lagen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor, welche vom Planungsbüro Neidl/Neidl zusammengestellt wurden. Die Räte stimmten den Abwägungen des Büros zu. Somit kann eine erneute öffentliche Auslegung und eine weitere Behördenbeteiligung erfolgen. Ähnlich verhielt es sich beim Bebauungsplan in der Flurstraße in Illschwang. Dort sollen zwei Parzellen überplant werden. Hier handelte es sich bereits um die zweite Runde, bezüglich der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange. Auch hier erteilte der Gemeinderat sein Einverständnis, so dass der Antragsteller mit der Umsetzung der geplanten Baumaßnahme beginnen kann. Ein weiterer Antrag betraf eine Nutzungsänderung, hinsichtlich der Einrichtung einer Räumlichkeit für ein Kleingewerbe als Friseurin in Illschwang.
Bereits in einer der letzten Sitzungen erfolgte die Genehmigung zur Errichtung von 10 PKW- und zwei Containerstellplätzen für ein Firmengebäude gegenüber der Grundschule. Auf Wunsch der Räte lagen nun genauere Informationen, bezüglich der erforderlichen Stützmauer vor. Des Weiteren stimmte das Gremium einem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gebiet Sandäckerweg III zu. Es ging dabei bei einem bereits gebauten Doppelhaus um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen bei der Überdachung des Geräteschuppens, der Fahrradunterstellplätze und des Carports. Bürgermeister Dehling informierte über den Bau einer Terrassenüberdachung eines bestehenden Wohngebäudes, welches im Freistellungsverfahren läuft.
Dehling gab bekannt, dass demnächst in Götzendorf der Glasfaserausbau beginnt. Danach sind weitere Orte an der Reihe. Der Männergesangverein Illschwang lädt am 12. Oktober den Gemeinderat zum Dorfabend in den Saal des Pfarrzentrums Patrona Bavariae ein. Die Ermittlung des neuen Gemeinderatsschützenkönigs ist für den 18.Oktober geplant. Gerald Habermehl sprach sich dafür aus, dass sich die Gemeinde für 2025 um das Gütesiegel Heimatort bemüht.
Richard Koller sprach aktuell ein Hochwasserproblem an, welches vor einigen Tagen durch starke Niederschläge in der Wiesenstraße ausgelöst wurde. Dehling wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ursache im dort verlegten Kanal liegt. Es ist der Bau eines Extrakanals für Regenwasser erforderlich, damit es in Zukunft keine Vermischung mit dem Schmutzwasser mehr gibt. Noch heuer werde die Gemeinde einen entsprechenden Förderantrag stellen. Dann habe man vier Jahre Zeit das Projekt umzusetzen.
Am Schluss des öffentlichen Teils richtete der Bürgermeister besondere Dankesworte an seinen Stellvertreter Benjamin Hiltl, der ihn, während seines dreimonatigen gesundheitlich bedingten Ausfalls, bestens vertreten habe.
von Norbert Weis