Sitzung des Gemeinderats Illschwang April 2024

Sitzung des Gemeinderats Illschwang April 2024

Auf einer Fläche von 6500 Quadratmetern wird in Illschwang ein, in privat befindliches Grundstück erschlossen, auf dem sieben Parzellen entstehen sollen. In der Aprilsitzung ging es, in der Gemeinderatssitzung, um die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

Die entsprechende, leicht hängende Fläche befindet sich zwischen den Straßen Am Kuhberg und Waldstraße, unterhalb der bis zum Gemeindefriedhof reichenden Waldfläche am westlichen Ortsrand. Die Anfänge für dieses neue Baugebiet gehen auf das Jahr 2022 zurück. Damals sagte das Landratsamt „Nein“ zu einer Bauvoranfrage für einen Hausbau in diesem Bereich. Begründet hatte dies damals die Behörde, dass sich die Maßnahme im Außenbereich von Illschwang befindet. Einem weiteren Interessenten, der ebenfalls dort bauen wollte, hätte Ähnliches gedroht. Der Gemeinderat fasste daraufhin den Beschluss, in dieser Angelegenheit den Interessenten zu helfen. Eine Lösung kam in der Dezembersitzung 2022 auf den Tisch. Es fiel die Entscheidung für das Gebiet „Am Kuhberg 2“ (so der neue Name) vom Landschaftsplanungsbüro Neidl & Neidl einen Grünordnungs- und Bebauungsplan aufstellen zu lassen. Die Billigung des Vorentwurfs erfolgte in der Novembersitzung 2023. Die Fläche wird als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde war die Wiese schon immer als mögliches Baugebiet eingetragen. Sämtlich anfallende Kosten für die Planung und die Erschließung müssen von den Grundstücksbesitzern getragen werden.

Die Träger öffentlicher Belange waren in den letzten Monaten zu einer Stellungnahme zu „Am Kuhberg 2“ aufgefordert worden. Zur Aprilsitzung 2024 war Franziska Mikuta, Mitarbeiterin im beauftragten Landschaftsplanungsbüro, gekommen, um dem Gemeinderat die entsprechenden Punkte vorzutragen und über Abwägungsvorschläge zu entscheiden. Insgesamt waren im Vorfeld 31 Fachstellen angeschrieben worden. Zurück kamen 11 Stellungnahmen mit Einwendungen, sowie acht Stellungnahmen ohne Einwende. 12 Träger öffentlicher Belange hatten nicht auf die Anschreiben reagiert.

Es gelte bei der Aufstellung des Bauleitplans Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis notwendig, die bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Der Kreisheimatpfleger gab zu bedenken, dass Illschwang und seine Umgebung eine geschichtlich höchst bemerkenswerte Region ist. Von ihm wurde der Wunsch nach einem äußerst sensiblen Umgang bei der Umsetzung der Baumaßnahme betont. Das Bauamt beim Landratsamt wies vor allem auf die Abstandsflächen von Garagen, die Dachgestaltung von Garagen und Carports, die Wandhöhe von Nebengebäuden und die Höhe von Stützmauern hin. Die Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt merkte an, dass wild abfließendes Wasser zu keiner Beeinträchtigung umliegender Grundstücke führen darf. Bei dieser Hanglage sind Vorkehrungen zu treffen, damit es zu keinen Problemen kommt. Der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord weist darauf hin, dass sich das Baugebiet in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet befindet. Dort soll den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommen. Für das Bayernwerk ist der Hinweis wichtig, dass zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebiets Niederspannungskabel erforderlich sind. Die Verlegung ist nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorstation im Planungsbereich erforderlich werden. Schließlich genehmigte der Gemeinderat die von Franziska Mikuta vorgetragenen Abwägungsvorschläge. Die Beschlüsse der Aprilsitzung werden in den Bebauungs- und Grünordnungsplan eingetragen und dann erneut ausgelegt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um eine Änderung im Bebauungsplan des Gewerbegebiets Neuöd IV. Diese wurde einstimmig befürwortet. Die Firma ATH Heinl plant in einem Restbereich ihrer Fläche den Bau einer weiteren Halle in den Größenbereichen von 53 Meter Länge und 35 Meter Breite. Entsprechende Ausgleichsflächen hat sich das Unternehmen gesichert. Ja sagte das Gremium auch zu einem Bauantrag, bei dem es um die Errichtung eines Nebengebäudes in Bachetsfeld ging. Zustimmung fand ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Baugebiet „Weidenberg. (Stützmauer)“. Bürgermeister Dieter Dehling wies darauf hin, dass ab 1.April Baupläne digital beim Landratsamt einzureichen sind. Dehling informierte das Gremium, dass mit den Arbeiten zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in Illschwang begonnen wurde. Zum Abschluss des offiziellen Teils gratuliert er Gemeinderat Christopher Herzog zum 30. Geburtstag. Dieser revanchierte sich mit einer Brotzeit.

von Norbert Weis