Sitzung des Gemeinderats Illschwang Januar 2024

Sitzung des Gemeinderats Illschwang Januar 2024

Verschiedene bauliche Maßnahmen verhandelte der Gemeinderat Illschwang im öffentlichen Teil bei der Januarsitzung im Landgasthaus Michl in Dietersberg. Die Punkte waren schnell abgehandelt und durchwegs einstimmig befürwortet. Nach einer halben Stunde konnte mit dem nichtöffentlichen Teil weitergemacht werden.

Am längsten befasste sich das Gremium mit einem Aufstellungsbeschluss, sowie der Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Flurstraße“ im Hauptort Illschwang. Die fachlichen Ausführungen erläuterte Franziska Mikuta vom Planungsbüro Neidl/Neidl. Es handelt sich dabei um ein privates Baugebiet von ca. 1800 Quadratmetern mit zwei Parzellen. Pro Parzelle sind zwei Wohneinheiten möglich. Dieses Baugebiet ist im Flächennutzungsplan vorgesehen. Die Fläche befindet sich im Baugebiet Mottenbaum II, am Eck zwischen der Flurstraße und dem Feldweg nach Ödputzberg. Die Erschließung des Bereichs muss über die Flurstraße erfolgen. Pro Wohneinheit sind zwei PKW-Stellplätze möglich. Die dort befindlichen Bäume sollen erhalten bleiben. Festgelegt wurde eine Zisternenpflicht zum Auffangen des Regenwassers. Die Entwässerung wird in einem Trennsystem durchgeführt.

Schnell ging es mit den weiteren Bauangelegenheiten. Ein Hofbesitzer aus Hermannsdorf hatte eine Voranfrage eingereicht, ob er im Außenbereich, östlich der Ortschaft, eine Lagerfläche für Hackschnitzel anlegen könne. Dies ist von der Zustimmung des Landratsamtes abhängig. Ein Bauantrag betraf in Pesensricht die geplante Erweiterung des bereits bestehenden Wochenendhauses durch einen Anbau eines Wohnhauses mit Garage. Im gleichen Ort ist der Um- und Anbau des Gartengerätehauses zu einer altersgerechten Wohnung vorgesehen.

von Norbert Weis