Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Illschwang Gruppe

Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Illschwang Gruppe

Die Wasserverbrauchsgebühr, die im Bereich des Zweckverbands der Illschwang Gruppe seit dem 1.Januar 2022 bei einem Nettopreis von 1,43 € je Kubikmeter lag, erhöht sich um 0,48 € je Kubikmeter auf 1,91 € je Kubikmeter (netto).

Zum Zweckverband gehört neben der Gemeinde Illschwang und der Gemeinde Poppenricht auch Sulzbach-Rosenberg, mit den Stadtteilen Kropfersricht, Prohof, Grund und Stifterslohe. Die Verbandsversammlung, bei der die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr beschlossen wurde, fand im Rathaus in Poppenricht, unter der Leitung des Verbandsvorsitzenden, Illschwangs Bürgermeister Dieter Dehling, statt.

Kämmerin Melanie Haller erläuterte das aktuelle Ergebnis der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026. Die letzte Kalkulation des Zweckverbands war im Oktober 2021 erfolgt. Damals wurden die 1,43 € je Kubikmeter beschlossen. Es erfolgte auch eine Staffelung der Grundgebühr, dem Dauerdurchfluss entsprechend: bis 4 Kubikmeter/h (normaler Hausanschluss) 36 € pro Jahr(netto), bis 10 Kubikmeter/h 90 € pro Jahr (netto) und bis 16 Kubikmeter/h 144 € pro Jahr (netto). Da der Kalkulationszeitraum, so Haller, nach dem Kommunalabgabegesetz maximal vier Jahr betragen sollte, wurde der letzte Kalkulationszeitraum auf drei Jahre gewählt (2022 bis 2024). Auf Grund der im Haushalt 2023 dargestellten Einnahme- und Ausgabeentwicklung sei es jedoch zwingend erforderlich gewesen die Verbrauchsgebühren neu zu kalkulieren und zum 1.Januar 2024 neu festzusetzen. Der aktuelle Kalkulationszeitraum, der eigentlich bis zum 31. Dezember 2024 geht, wird dadurch unterbrochen.

Neben der Anhebung der Wasserverbrauchsgebühr beschloss die Verbandsversammlung einstimmig auch eine Erhöhung der Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss; bis 4 Kubikmeter/h 60 € pro Jahr (netto), bis 10 Kubikmeter/h 149 € pro Jahr (netto) und bis 16 Kubikmeter/h 238 € pro Jahr (netto). Hauptgründe für die Erhöhung seien die gestiegenen Lohn- und Stromkosten, die kalkulatorische Abschreibung und die Kostenerstattung für die Verwaltungsgemeinschaft Illschwang. Der Verbandsvorsitzende Dieter Dehling informierte darüber, dass die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Funkauslesung der Wasserzähler wegfällt.

von Norbert Weis